Die Gerichtliche Arzneikunde in İhrem Verhltnisse Zur Rechtspflege
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Das Österreichische Strafgesetzbuch hat diese Verhandlungsoffenbarung ganz richtig aufgefasst, indem es im Sekretariat liegt. 240 I. Th. Hierüber erklärt: Ist das Verbrechen von dieser Art, dass, um die Beschaffenheit derselben aus den Merkmalen gründlich zu erforschen, besondere wissenschaftliche oder Kunstkenntnisse erforderlich werden, so ist ein solcher Kunstverstauml;ndiger, und wenn es ohne bedenklichen Verzug geschehen kann, sind deren zweibeiziehen.rdquo; Über den Zweck dieser Beiziehung spricht sich nun der Sekte;. 241. dahin aus: bdquo;Wenn der Kunstverstauml;ndige nicht schon beeidet ist, soll er dahin beeidet werden, dass er nach Eid und Pflicht a) den Gegenstand genau zu untersuchen, und b) alles was davon (dem Richter) zu wissen ist, wahrhaftig und bestimmt anzugeben habe.
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