Die Piraterie. Beiträge zum internationalen Seerecht
Die Piraterie. Beiträge zum internationalen Seerecht
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Die in der älteren Literatur vielfach erörterte Frage, ob die Barbareskenstaaten als Piraten oder als rechtmäßige Kriegsfeinde zu betrachten sind, hat eine einmütige Antwort nicht finden können,[17] weil die Fragestellung irreführend ist. Ihre Piraterie ist eine aus vergangener Zeit in das moderne Völkerrecht hineinragende Erscheinung, die sich seinen Begriffen nicht einfügt. Die Praxis hat weder das moderne Kriegsrecht auf die Barbaresken angewendet, noch sie als Piraten behandelt. Die Beziehung der feindlichen Mauml;chte steht unter altem Fremdenrecht, jus postliminii nach der romanistischen Wissenschaft. Dieser Rechtszustand ist seit dem 16. Jahrhundert dadurch kompliziert, dass eine Reihe europäischer Mauml;chte ihre Beziehungen zu den Raubstaaten vertraglich geregelt, andere einseitig ihnen gegenüber moderne Rechtsgrundsätze zur Anwendung brachten.
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