Das Gesetz
Das Gesetz
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Wenn jeder Mensch das Recht hat, seine Person, seine Freiheit und sein Eigentum zu verteidigen, auch mit Gewalt, dann haben mehrere Menschen das Recht, sich zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Streitmacht zu bilden und diese Verteidigung regelmäßig zu gewährleisten. Das kollektive Recht hat also seinen Grund, seine Daseinsberechtigung und seine Gesetzmäßigkeit im individuellen Recht; und die gemeinsame Streitmacht kann rationalerweise kein anderes Ziel oder keine andere Mission haben als die der isolierten Streitmacht, an deren Stelle sie tritt. So wie die Gewalt eines Einzelnen die Person, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen Einzelnen nicht rechtmäßig beeinträchtigen kann, kann die gemeinsame Streitmacht aus demselben Grund auch nicht rechtmäßig dazu eingesetzt werden, die Person, die Freiheit oder das Eigentum von Einzelnen oder Klassen zu zerstören.
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